Frage:
harts 4 müssen die schulbücher selber zahlen, nur sozialhilfe empfänger bekommen sie bezahlt, ist das gerecht?
anonymous
2006-07-03 04:01:41 UTC
harts 4 müssen die schulbücher selber zahlen, nur sozialhilfe empfänger bekommen sie bezahlt, ist das gerecht?
Zehn antworten:
anonymous
2006-07-03 04:06:31 UTC
hartz 4 ist ja nichts anderes als sozialhilfe, verstehe die frage nicht??

es gibt keine sozialhilfe mehr es heist hartz4 oder ALGII .
?
2006-07-08 11:47:06 UTC
Sozialhilfe gibt es gar nicht mehr.



HartzIV-Empfänger sind diejenigen, die früher Sozialhilfe oder Arbeitslosenhilfe bezogen haben - beides wurde jetzt zusammengefasst in ALGII.



Deine Frage fußt also auf der falschen Annahme, dass es überhaupt einen Unterschied *gibt* zwischen HartzIV-Empfängern und Sozialhilfeempfängern. Dabei gibt es letztere gar nicht mehr!



Bitte, setze keine Gerüchte in die Welt die die Leute dazu bringen noch schlechter über HartzIV-Empfänger zu sprechen.



Deine Frage ist defamierend und vor allem völlig ohne jede Grundlage.
anonymous
2006-07-08 07:16:04 UTC
Auf keinen Fall ist das gerecht, aber ich möchte Sie darauf aufmerksam machen, daß Sie bestimmt Hartz IV meinen
killerbraut26
2006-07-07 09:51:04 UTC
Sozialhilfe wurde abgeschaft seit harts 4 eingeführt wurde. Das ist seither das gleiche. Geh einfach auf die für dich zuständige Stadtverwaltung, das Zimmer für das Schulwesen und frag dort nac h einem Antrag auf Lernmittelfreiheit. Es müssen sowieso Angaben über Einkommen etc. aus dem vorletzten Kalenderjahr gemacht werden. Was du also im Jahr 2004 verdient hast zählt. Wenn du damals unter dem Satz gelegen hast, dann wird dein Antrag genehmigt. Allerdings sind das sowieso nur 20 Euro pro Kind. Frag am besten mal Kinder die jetzt noch in der Jahrgangsstufe sind, für die du Schulbücher brauchst ob sie ihre an dich abtreten. Da kommst du auf jeden Fall am billigsten weg. Mit dem 20-Euro Gutschein kannst du dann die neuen Schulhefte, Stifte, Mappen etc. bezahlen.
anonymous
2006-07-04 08:45:14 UTC
Frage konkret in deiner ARGE nach und bei ablehnendem Bescheid ( immer schriftlich geben lassen!) wende dich an das Sozialamt in deiner Gemeinde ( meistens im Rathaus beheimatet) und überlege ob du in Widerspruch gehen willst.. Hartz 4 oder auch nicht.. ich empfehle immer, eine Rechtsschutzversicherung zu haben.. man kann nie wissen an wen oder was man mal gerät.. dann ist der Anwalt und die Beratung schonmal abgedeckt. Recht haben und Recht bekommen sind ja oft 2 Paar sehr unterschiedliche Schuhe.
Heike S
2006-07-03 12:16:12 UTC
Hartz4 Empfänger müssen die Schulbücher ihrer Kinder nicht!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! bezahlen.
Bettina B
2006-07-03 11:47:13 UTC
Deiner Rechtschreibung nach zu urteilen, solltest du auf jeden Fall die Bücher gestellt bekommen (kleiner Scherz, sorry.nicht böse sein) Es heißt Hartz VI und seit Existieren desselbigen gibt es die Sozialhilfe, so wie man sie aus "alten Tagen" kennt, nicht mehr. Bei der ARGE wird man dir bestimmt schon vorgerechnet haben, weshalb du keine finanzielle Unterstützung beim Buchkauf erhälst. Ich sage nicht, dass es gerecht ist - würde selbst auch gern die Schulbücher bezahlt bekommen. Aber als Alternative kann ich dir nur sagen: Suche die Schulbücher über Such&Find, mach Notizean den örtlichen schwarzen Brettern der Supermärkte, erkundige dich nach Schulbuchbasaren in der Schule. Auf jeden Fall günstiger als alles andere - manchmal bekommst du die Bücher für 2 € das Stück. Oder frage mal in der betreffenden Schule nach. Vielleicht stellen sie deinem Kind das jeweilige Fachbuch kostenlos zur Verfügung.
pfiffig_ding
2006-07-03 11:32:16 UTC
im Prinzip bekommen die Jenigen Harz IV die arbeitsfähig sind und nichts finden.

Ist man nicht arbeitsfähig bekommt man Sozialhilfe.

(wenn ich das richtig verstanden habe)

Das würde doch bedeuten, dass man bestraft wird wenn man keine Arbeit bekommt, was ja heutzutage nicht ganz so einfach ist.

Ich glaube - ich versteh das auch nicht
anonymous
2006-07-08 14:08:46 UTC
auf alle Fälle oder wollen wir noch mehr Schmarotzer
bessylain
2006-07-03 11:25:08 UTC
gehe doch auch zum sozialamt und frage dort wo der unterschied liegt sollte es keinen blausieblen unterschied geben versuche weitere schritte zu gehen lass dich von einen anwalt beraten ob es was bringt dagegen an zu gehen . sage anwalt du möchtest ein auskunfts gespräch das kosstet meistens nur 10€ und er wird dir sagen ob es sich lohnt dagegen an zu gehen sozialgericht brauchst du nicht zu bezahlen und bekommst gerichtskossten hilfe aber nur wenn ausicht auf erfolg ist aber das weis ein anwalt versuche es einfach bist nicht die einzige die solche wege geht.


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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