Frage:
Bekommt man Kindergeld , wenn man eine 2. Ausbildung anfängt ?
Kristin
2006-08-27 07:04:27 UTC
Bekommt man Kindergeld , wenn man eine 2. Ausbildung anfängt ?
Elf antworten:
anonymous
2006-08-27 07:09:06 UTC
Nein, nur wenn die erneute Ausbildung als Weiterbildung mit der ersten in einem Zusammenhang zu sehen ist. Ist es jedoch regelrecht eine 2. Ausbildung, also ein völlig anderer Beruf, so hast du weder gegen deine Eltern einen Unterhaltsanspruch noch einen Anspruch auf Kindergeld.
Gisela
2006-08-31 13:22:53 UTC
Die Kindergeldkasse ist eine Behörde und damit verpflichtet dich über deine Rechte und Ansprüche aufzuklären. Das Kindergeld ist eine Leistung, die deine Eltern beantragen und auch ausbezahlt bekommen. In einigen Fällen kann das Kind einen Antrag auf einen Abzweigungsantrag stellen, so dass das Kind die Leistungen erhält. Die Eltern können auch eine Abtretungserklärung geben. Der Anspruch kann bis zum 25 oder 27 Lebensjahr bestehen. Die Situation muß jedoch nach der individuelle Sachlage geklärt werden.
fee
2006-08-30 11:26:03 UTC
Informiere dich mal, denn es ist möglich.
rolffine
2006-08-28 11:10:53 UTC
Nein, Kindergeld wird nur bis zum 1. Ausbildungsende gezahlt.....







Das war schon immer so...
Appelpie
2006-08-27 16:12:44 UTC
Du bekommst nur Kindergeld bis 27 Jahre,ab 2007 nur bis 25 Jahre.Des weiteren nur wenn du die erste Ausbildung machst.
anonymous
2006-08-27 15:32:59 UTC
me goebel hat da leider recht. Selbst wenn du keine Chance in deinem jetzigen Beruf hast bekommst du keine Unterstüzung weder Ausbildungsbeihilfe noch Kindergeld vielleicht wird dir ne art umschulung bezahl aber das glaub ich auch nicht.wie oben schon erwähnt nur als eine art weiterbildung kannst du weiter unterstüzung bekommen.

Und einige Arten der Ausbildungsbeihilfe muß du nach ende der Ausbildung wider zurück zahlen.
anonymous
2006-08-27 15:14:46 UTC
JA . Es ist möglich . Du kannst bei Hartz 165 Ois dazuverdienen . Das Kindergeld wird jetzt zwar angerechnet , aber bei 154 Ois bist du noch unter der Grenze , also egal !! Und Anspruch hast du auch wegen dem Status der Ausbildungssuche . Also ab auf´s Amt !!!
anonymous
2006-08-27 15:10:00 UTC
Kindergeld ist vom Alter abhängig (25) und vom Einkommen. Es ist nachzuweisen und ab einer bestimmten Höhe wird es angerechnet. Hol Dir mal die Unterlagen und Bestimmungen zusammen, z.B. Kindergeldkasse des Arbeitsamtes, Internet, um es genau zu haben.
Petra L
2006-08-27 14:18:59 UTC
kann man nicht ausbildungsbeihilfe beanspruchen??
TomJever
2006-08-27 14:09:59 UTC
Deine Eltern bekommen noch Kindergeld, solange Du das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hast. Egal die Wievielte Ausbildung oder Studium.
Monikanichtmehrda
2006-08-27 14:11:59 UTC
Hallo!



Tom hat recht, doch mit den richtigen Argumenten kann man es bis zum 27. Lebensjahr hinauszögern.



LG

Monika


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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