Frage:
was ist mit dem eigentum meiner eltern wenn ich arbeitslos gemeldet bin ?
plimplemplam
2006-11-09 00:26:59 UTC
meine eltern haben ein haus, ich muss mich arbeitslos melden.was koennte passieren ??? muessen meine eltern mich aufgrund des eigentums unterhalten ?
Neun antworten:
Karlchen *
2006-11-09 00:34:23 UTC
Haben Deine Eltern ausreichend Vermögen und ein hohes Einkommen ja. Haben sie nur das Haus und ihr seid eine so genannte Bedarfsgemeinschaft ( welch schreckliches Wort)

Werden alle Einkommen angerechnet.

Aber wenn Du zum erstenmal Arbeitslos wirst gibt es da keine Probleme, da ja erst dieser psychoterror der BRD anfängt wenn Du in Hartz 4 kommst.



Gruß Karl
Oma Pachulke
2006-11-09 15:26:38 UTC
Unterhaltspflicht der Eltern gegenüber den Kindern



Eltern sind gegenüber ihren Kindern unterhaltspflichtig, so bestimmt es das Bürgerliche Gesetzbuch. Wie weit diese Unterhaltsverpflichtung reicht, erklärt Sigrun von Hasseln, vorsitzende Richterin am Landgericht Cottbus.



Redaktion: Vielen Jugendlichen geht der "Stress" mit ihren Eltern so auf den "Geist", dass sie von zu Hause ausziehen möchten. Als Zahlmeister sind ihnen die Eltern jedoch nach wie vor willkommen. Müssen Eltern tatsächlich Unterhalt auf das Konto ihres Kindes überweisen, wenn das Kind auszieht?



Sigrun von Hasseln: Grundsätzlich sind Eltern nicht gezwungen, den Unterhalt auf das Konto ihres Kindes zu überweisen. Sie können, solange ihr Kind unverheiratet ist, bestimmen, dass das Kind zu Hause wohnt und ißt; selbst wenn das Kind volljährig ist (§ 1612 Abs. 2 BGB).

Von deutschen Gerichten wurde unter anderem in folgenden Fällen entschieden, dass Eltern keinen regelmäßigen Geldunterhalt zahlen müssen:



* beim Wunsch nach innerer Lösung vom Elternhaus;

* bei einer tiefgreifenden Entfremdung, wenn sie durch ein rücksichtsloses oder provozierendes Verhalten des Kindes verursacht worden ist.



Redaktion: Natürlich ist für Eltern interessant zu wissen, wie lange und in welchem Umfang sie ihrem Kind eine langwierige Berufsausbildung zahlen müssen.



Sigrun von Hasseln: Die Eltern sind verpflichtet, ihren Kindern eine deren Anlagen und Fähigkeiten entsprechende Berufsausbildung zu finanzieren, solange sie nicht ihren eigenen angemessenen Unterhalt gefährden. Je begabter und strebsamer ein Kind, desto höher ist sein Ausbildungsanspruch. Eltern müssen auch dann bis zum Ende der Ausbildung den "angemessenen Unterhalt" finanzieren, wenn sie sich einverstanden erklärt haben, dass das Kind eine solche Ausbildung macht, z.B. zur Konzertpianistin.

Eltern brauchen keine übermäßigen Opfer zu erbringen. Hat ein Jugendlicher die Schule grundlos abgebrochen (Nullbock oder schlechte Noten), sind Eltern nicht verpflichtet, dem Kind durch die Finanzierung teurer Nachhilfe oder Internate nachträglich zum Abitur zu verhelfen.



Redaktion: Nun gibt es immer wieder Fälle, in denen dem Kind der erlernte Beruf keinen Spaß macht. Müssen Eltern jetzt eine zweite Berufsausbildung oder ein Zweitstudium finanzieren?



Sigrun von Hasseln: Grundsätzlich nicht. Das Kind ist dann nämlich nicht mehr ausserstande, sich selbst zu unterhalten. Es gibt aber Ausnahmen. So kann beispielsweise für eine zweite, ganz neue Berufsausbildung (Berufswechsel) Unterhalt gefordert werden, wenn zwingende Gründe dies erfordern. Das kann der Fall sein, wenn der Erstberuf aus gesundheitlichen Gründen nicht ausgeübt werden kann (z.B. Allergie) oder wenn der Unterhaltsberechtigte dem Beruf nicht mehr gewachsen ist (z.B. nach einem Unfall).
anonymous
2006-11-09 08:31:05 UTC
Das kommt auf dein Alter an. Ab 26 müssen sie dich nicht mehr unterhalten.
schnubbl
2006-11-12 23:30:41 UTC
Geh arbeiten, dann haften deine Eltern auch finanziell nicht für dich !!!
erzraffael
2006-11-09 09:01:24 UTC
das Eigentum Deiner Eltern ist solange sicher, solange Du keine Schulden hast, die Du nicht mehr zurückzahlen kannst. Wenn es soweit geht, müssen Deine Eltern für Deine Schulden aufkommen, egal wie alt Du bist. Zuest beziehst Du Arbeitslosengeld, solltest Du in der gegebener Frist keine Arbeit finden, wirst Du ein Sozialfall. Das Sozialamt wird Dir knapp für das Leben Geld geben, mit dem musst Du zurecht kommen, andernfalls, wie ich oben erwähnte, gehts in die Schulden (natürlich würde ich da mit den Eltern offen sprechen, dass ja keine Schulden geben wird, ab und zu kommt ein Engpass fürs Finazielle), doch bevor dies alles passiert, ist ein langer Weg. Dieser Weg muss Dir ja nicht passieren. Mache das Nötige um eine Arbeit zu finden, auch wenn es Dir nicht gefällt.
masterbeske
2006-11-09 08:37:59 UTC
Es kommt auf das Alter wie oben schon gesagt:

Hast du was verdient? Wenn nicht dann müssen dich deine Eltern unterstützen oder 60% vom letzten Bruttogehalt.

Wenn du ein Auto hast könnte es passieren das deine Eltern das Auto finanzieren müssen
anonymous
2006-11-09 08:36:17 UTC
Es ist nicht anzunehmen, dass das Amt "Hotel Mama" als NICHT kostenlose Absteige anerkennen wird! - Einkommen und Vermögen sind nur bis zu einem eigenen "Ausstiegsalter" relevant!
Moses
2006-11-09 08:42:23 UTC
Nein.Du bist und wirst alleinverantwortlich sein
Werner J.
2006-11-09 10:03:28 UTC
Wenn Du dich Arbeitslos meldest wird das Einkommen oder Vermögen der Eltern nicht mit angerechnet.

Das passiert nur bei Beantragung von Arbeitslosengeld II (Hartz 4).

Oder das Gesetz müsste sich von heute auf morgen geändert haben.



Eigentum oder Vermögen "dritter Personen" können gar nicht angerechnet werden.

Da wäre genauso wenn Du in einer WG lebst, dann müsste Eigentum und Vermögen der Mitbewohner angerechnet werden.

Dies geschieht auch nur bei Beantragung von Hartz 4.



Du beziehst dein Arbeitslosengeld, sofern Du Anspruch hast, von "deinen eingezahlten Beiträgen" in die Arbeitslosenversicherung.



@an alle

Es ist nach "Arbeitslosengeld" gefragt "nicht nach Arbeitslosenged II (Hartz 4)"


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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