Frage:
Bafög-Antrag???
anonymous
2006-08-16 06:02:33 UTC
Ich habe eine Frage zum Thema Bafög, und zwar habe ich vor,zum WS 2006/07 ein Studium zu beginnen und möchte dafür Bafög beantragen. Nun beziehen sich die Angaben dafür doch auf die Gehälter im vorletzten Kalenderjahr. Mein Vater ist aber erst seit diesem Jahr arbeitslos. Muss ich nun erst einen Antrag mit den Angaben von vorletztem Jahr stellen und dann noch einen Aktualisierungsantrag?Oder wie muss ich nun vorgehen?Ich habe bereits versucht im Internet Informationen zu finden,aber bei den ganzen Richtlinien verliere ich zu schnell den Durchblick,deshalb bitte eine klare Antwort, das wäre mir sehr wichtig.
Schon mal vielen Dank im Voraus für eure Hilfe.
lg, misprint87
Sieben antworten:
babieslullaby
2006-08-17 11:39:39 UTC
Hallo,

ruf einfach mal bei der kostenlosen Bafög-Hotline an, die sind wirklich superkompetent und können Dir sofort bei jeder Frage weiterhelfen:

0800-2236341.
Olaf H
2006-08-17 09:15:54 UTC
geh zum vertrauenmensch und frag den
Conny
2006-08-16 15:41:33 UTC
Ist blöd, aber musst du wirklich, erst den normalen Bafög Antrag und dann den Aktualisierungsantrag, soviel zum Bürokratieabbau in Dt.

Am besten mach beide fertig und frag die Tanta auf´m Amt ob du beide gleichzeitig abgeben kannst, bei mir gings damals auch. Viel Glück
anonymous
2006-08-16 15:39:37 UTC
also wie gesagt, entscheident ist das vorletzte jahr! die einzige ausnahme (soweit ich das durch meine eigenen erfahrungen sagen kann) wäre, wenn ein unterhaltspflichtiger ellternteil nicht mehr greifbar (= unbekannt verzogen) wäre oder sich weigern würde zu zahlen. in allen anderen fällen sieht´s eher duster aus, zumal dir die leute auf den bafögstellen nicht mal sagen dürfen wo noch schlupflöcher wären die du nutzen könntest... du musst also selber mittel und wege finden.

bei mir hat´s überigens gerade mal 6 monate gedauert (und ungefähr 10 briefe & 30 telefonate) bis sie feststellten dass sie doch eigentlich alles hatten... erwarte von denen nicht zuviel!



master f
peterausherne
2006-08-16 13:38:12 UTC
mit der arbeitslosenbescheinigung sofort den aktuellen verdienst benennen.

aus der bescheinigung geht hervor, wann die a-losigkeit begann.

zusätzlich telefonisch bafögamt unterrichten.
Lilly_Fee
2006-08-16 13:12:11 UTC
Fülle zunächst den normalen Antrag vollständig aus und dann lege einfach gleich den Aktualisierungsantrag mit den entsprechenden Daten bei.
G*E*N*I*E
2006-08-16 13:10:07 UTC
ja, die Angaben vom vorletzten Jahr sind entscheidend! Ob dein Vater jetzt arbeitslos ist, ist erst für die nächste Beantragung, sprich in einem Jahr, wichtig


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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