Hallo pinky!
Die Antwort: 1 Stunde - 8 Monate
So exakt wie meine Antwort, so ist Deine Frage gestellt.
Man kann das nicht pauschalisieren.
Wenn Du folgende Fragen beantwortest, kann ich Dir evtl. einen realistischen und ziemlich genauen Zeitraum nennen:
1. Welches BAföG hast Du beantragt (gibt es ja nicht nur für Studenten, auch Meister-BAföG und Schüler-BAföG)?
2. In welcher Stadt?
3. Ist es ein Erstantrag (EA) oder ein Weiterförderungsantrag (WF)?
4. Wenn es ein Weiterförderungsantrag ist, hast Du die Frist eingehalten?
5. Wenn nicht, an welchem Tag hast Du ihn eingereicht (alternativ: wann hast Du den Erstantrag eingereicht)? (Es zählt der Stempel des Amtes, nicht der Poststempel)
6. Ist er vollständig?
7. Ist er vom Antragsteller (AST) unterschrieben?
8. Sind die Nachweise für Vermögen etc. zum Antragsdatum dabei?
9. Wurden Dinge verschwiegen, gibt es sonstige Verzögerungsgründe?
10. Bist Du Ausländer?
Ich denke, die wichtigsten Fragen habe ich gestellt, schreib mir bitte ne Mail mit der Antwort oder schreibe das Du sie gepostet hast, dann kann ich Dir nen Zeitraum nennen.
Allgemeine Info (falls Du - wie ich denke - Student/-in bist):
1. EA werden immer vor WF bearbeitet (Ausnahme: siehe 2.)
2. Fristgerecht (Frist siehe Rückseite Bewilligungsbescheid) eingereichte WF werden auch rechtzeitig bearbeitet, fehlen noch Formblätter oder schafft es der Sachbearbeiter nicht rechtzeitig, gibt es (vorläufig) Weiterleistung, d.h. die Summe des letzten Bewilligungszeitraumes bis zur endgültigen Berechnung.
3. EA werden i.d.R. auch zur Hauptzeit (WS-Beginn) binnen 3 Monaten bearbeitet, bei verspätet eingereichten WF sind mir Fälle von bis zu 8 Monaten Bearbeitungszeit bekannt (sind aber absolute Ausnahmen, meißt weil sich ein AST oder ein zum Unterhalt Verpflichteter weigert, konkrete Angaben zu machen).
Nachtrag:
Ich verstehe, das einige hier schlechte Erfahrungen haben und deshalb auf die jeweiligen AfA's (Amt für Ausbildungsförderung) schimpfen.
Aber wer nicht weiß, was die Sachbearbeiter/-innen leisten müssen, sollte sich da zurückhalten.
Hier mal ein paar Hintergrundinformationen:
Aufgrund von Einsparungen ist die Anzahl der aktuellen Akten (d.h. von noch Studierenden) auf durchschnittlich 550 je Sachbearbeiter gestiegen, obwohl die Grenze einer Vollzeitstelle eigentlich bei rund 300 Akten liegen sollte (einige AfA's konnten die eigentliche Grenze halten und sind entsprechend schnell bei der Bearbeitung).
Bei einem Verdienst von 1.800 - 2500 Euro brutto(!!!) ohne der Möglichkeit einer Überstundenvergütung und der Tatsache, das - eigentlich - nicht mehr als 15 Überstunden (dauerhaft bei Vollzeitstelle) über der regulären Arbeitszeit geleistet werden soll, ist es wohl verständlich, das nur wenige (freiwillige, unbezahlte) Überstunden machen.
Als wäre das nicht genug, läuft immer noch die Vermögensprüfung, d.h. abgeschlossene Fälle müssen nochmals überprüft werden (da viele AST Vermögen verheimlicht haben und dies früher nicht kontrolliert wurde).
Ein weiteres Problem ist das Durchschnittsalter der Sachbearbeiter/-innen (es dürften geschätzt um die 50 Jahre sein). Dadurch gehen viele in Rente und eine Wiederbesetzung der Stelle ist für 9 Monate gesperrt! Die Arbeit darf also von den Kollegen mitgemacht werden.