Frage:
Wie ist die Einkommensgrenze der Eltern beim BaFöG?
lemminga1983
2006-10-04 03:07:58 UTC
Wie ist die Einkommensgrenze der Eltern beim BaFöG?
Zwei antworten:
Diopsid
2006-10-04 03:22:32 UTC
Freibeträge für Eltern / Ehepartner (X4)



Diese Freibeträge setzen sich wie folgt zusammen aus:

dem Elterngrundfreibetrag für verheiratete Eltern:

1440 € monatlich

oder

dem Elterngrundfreibetrag für Geschiedene oder dauerhaft getrennt Lebende: 960 € monatlich



dem Freibetrag für weitere Kinder / Unterhaltsberechtigte, für die die Eltern aufkommen: 480 € monatlich

Achtung: Der Freibetrag für weitere Kinder wird nur gewährt, wenn diese nicht auch eine Ausbildung machen, für die sie BAföG oder Bundesausbildungsbeihilfe beantragen könnten.

Nach Abzug dieser Freibeträge, bleiben weitere 50 Prozent des Einkommens für die Eltern / den Ehepartner und 5 % Prozent für jedes Kind, für das ein Freibetrag gewährt wurde anrechnungsfrei. Das heißt auch hier werden BAföG-berechtigte studierende Kinder nicht berücksichtigt.



Das was vom Einkommen der Eltern nach Abzug der genannten Beträge übrig bleibt, sollten diese nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz in das Studium Ihrer Kinder stecken. Wenn sie das nicht tun, hilft das Studentenwerk.



Einige Rechenbeispiele finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.



http://www.bafoeg.bmbf.de/beispiele_default.php
wunschbox
2006-10-04 10:13:18 UTC
Unter www.bafoeg-info.de steht alles drin was man über Bafög wissen will und wissen sollte.


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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