Freibeträge für Eltern / Ehepartner (X4)
Diese Freibeträge setzen sich wie folgt zusammen aus:
dem Elterngrundfreibetrag für verheiratete Eltern:
1440 € monatlich
oder
dem Elterngrundfreibetrag für Geschiedene oder dauerhaft getrennt Lebende: 960 € monatlich
dem Freibetrag für weitere Kinder / Unterhaltsberechtigte, für die die Eltern aufkommen: 480 € monatlich
Achtung: Der Freibetrag für weitere Kinder wird nur gewährt, wenn diese nicht auch eine Ausbildung machen, für die sie BAföG oder Bundesausbildungsbeihilfe beantragen könnten.
Nach Abzug dieser Freibeträge, bleiben weitere 50 Prozent des Einkommens für die Eltern / den Ehepartner und 5 % Prozent für jedes Kind, für das ein Freibetrag gewährt wurde anrechnungsfrei. Das heißt auch hier werden BAföG-berechtigte studierende Kinder nicht berücksichtigt.
Das was vom Einkommen der Eltern nach Abzug der genannten Beträge übrig bleibt, sollten diese nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz in das Studium Ihrer Kinder stecken. Wenn sie das nicht tun, hilft das Studentenwerk.
Einige Rechenbeispiele finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.
http://www.bafoeg.bmbf.de/beispiele_default.php